Strafrecht
Strafrecht ist zum großen Teil Verfahrensrecht. Strafrecht ist das klassische Eingriffsrecht des Staates in die Individualrechte des Einzelnen. Nirgendwo zeigt sich in einer modernen demokratischen Gesellschaft die Macht des Staates deutlicher.
Während das Zivilrecht die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regelt, ist das Strafrecht das „scharfe Schwert“ des Staates. In primitiveren Gesellschaften mag jedes Individuum ein Schwert haben, mit dem es sich und seine Rechte verteidigt. In einem modernen Staat hingegen schützt der Staat die Rechte des Einzelnen, aber auch die Interessen der Allgemeinheit.
Besonders bedeutende Verstöße gegen die Rechtsordnung sind daher immer strafbewehrt. Das heißt, wer gegen gewisse Normen (Gesetze) verstößt, der wird bestraft. Zum einen um den Täter und Dritte von solchen Verstößen abzuschrecken, zum anderen, um einen gerechten Ausgleich für das vom Täter begangene Unrecht zu schaffen.
Nicht immer führt ein Strafverfahren zu einer „gerechten“ Bestrafung des Täters. Strafverfolgungsbehörden ermitteln oft einseitig, daher ist eine effektive Verteidigung in einem Strafverfahren oberstes Gebot. Außerdem kann es sich in vielen Bereichen des Geschäftslebens anbieten, bereits im Vorfeld geplanter Tätigkeiten eine Überprüfung auf strafrechtliche Risiken vorzunehmen. Ich berate und vertrete Sie hierbei umfassend auf allen Gebieten des Strafrechts.
Ihre wichtigsten Rechte in diesem Bereich sind auf den folgenden Seiten aufgeführt:
- Ihre Rechte nach Verhaftung durch die Polizei
- Ihre Rechte in der Untersuchungshaft
- Ihre Rechte im Strafvollzug
Sowie Hinweise zum Verfahren, damit Sie sich einen Überblick über den Gang eines Strafverfahrens machen können.