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Strafvollzug

Ihre Rechte im Strafvollzug:

Auch im Strafvollzug haben Sie Rechte, welche Sie gegebenenfalls durch Ihren Verteidiger durchsetzen lassen könne:

– Recht auf Schriftwechsel

– Gelegenheit zum Einkaufen

– Krankenpflege

– Täglicher Aufenthalt im Freien

– Mutterschaftshilfe

– Besuchsrecht

– Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts

– Recht auf „gemütliche“ Einrichtung des Wohnraums

– Beachtung des Persönlichkeitsrechts bei Erstellung des Vollzugsplans

– Keine Kontrolle von Verteidigerpost und von Notizen, welche der Verteidigung dienen

– Verhältnismäßigkeit von Disziplinarmaßnahmen

– Beachtung Ihrer Interessen bei einer Verlegung

– Pflichtverteidiger bei einer Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer

– Zurückstellung nach § 35 BtMG

– Reststrafaussetzung zur Bewährung

– Änderung der Vollstreckungsreihenfolge/ Strafzeitberechnung

– Ihre Grundrechte dürfen nicht umgangen werden

 

Bei Verletzung Ihrer Rechte ist es Ihrem Verteidiger möglich, entsprechende Anträge zu stellen. Von dieser Möglichkeit sollten Sie in jedem Fall gebrauch machen und Ihren Verteidiger ständig informieren!

 

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