Der Ablauf einer Hauptverhandlung:
1. Aufruf zur Sache
Die Hauptverhandlung wird durch den Vorsitzenden mit dem Aufruf zur Sache eröffnet. Das bedeutet, dass der Richter mitteilt, um wessen Strafsache es geht.
2. Vernehmung zur Person
Die Vernehmung zur Person dient allein der Feststellung der Identität. Hier geht es nur um Namen, Vornamen, Anschrift und Geburtsort.
3. Verlesung des Anklagesatzes
Die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt verliest, welche Tat Ihnen vorgeworfen wird. Aus dem Anklagesatz ergibt sich, wann, wo und wie eine Tat begangen worden sein soll.
4. Vernehmung des Angeklagten
Zuvor sind Sie auf Ihr Schweigerecht hinzuweisen. Es steht Ihnen also frei, ob Sie sich zur Sache äußern oder nicht. Sprechen Sie dies in jedem Fall mit Ihrem Anwalt ab!
5. Beweisausnahme
An dieser Stelle des Verfahrens werden alle zur Verfügung stehenden Beweismittel herangezogen, unter anderem Zeugen, Sachverständige und Urkunden.
6. Schlussplädoyers
Die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt beginnt mit seinem Vortrag und stellt dann seinen Antrag (welche Strafe wird gefordert?). Dann schließt sich der Vortrag des Verteidigers an
7. Letzte Wort des Angeklagten
Hier haben Sie noch einmal die Gelegenheit sich zur Sache zu äußern. Sprechen Sie dies in jedem Fall mit Ihrem Anwalt ab!
8. Beratung und Abstimmung
Die Richter ziehen sich zurück und beraten darüber, ob Sie die Straftat begangen haben oder nicht und wie Sie zu bestrafen sind.
9. Urteilsverkündung
Das Urteil schließt die Hauptverhandlung ab. Ihnen wird mitgeteilt, wie sich das Gericht entschieden hat, d.h. Freispruch oder Verurteilung.
Gegen das Urteil haben Sie die Rechtsmittel der Berufung oder der Revision. Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen der Berufung neue Tatsachen vorgetragen werden können, wobei in der Revision nur Verfahrensfehler geltend gemacht werden können. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten! Dies empfiehlt sich bereits deshalb, da hier Fristen (eine Woche) einzuhalten sind.