Strafverteidiger · Fachanwalt für Strafrecht · Aachen
Thomas Koll
Ich verteidige seit 2003 ausschließlich in Strafsachen und stehe fast täglich im Gerichtssaal. Meine Kernkompetenz sind Umfangsverfahren. Organisierte Kriminalität und Bandendelikte, große Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, Verfahren mit digitalen Beweisen und Aktenbeständen, die man nicht mehr liest, sondern systematisch erschließen muss.
„Schweigende Verteidigung bedingt immer Akteneinsicht.“

Kernkompetenz Umfangsverfahren
Organisierte Kriminalität und Bandendelikte
Rockerclubs, kriminelle Vereinigungen und Banden nach § 129 StGB, oft mit bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kern, bis hin zu Verfahren wegen terroristischer Vereinigungen nach §§ 129a, 129b StGB vor den Staatsschutzsenaten.
Große Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren
Steuerhinterziehung in großem Umfang, Betrug, Untreue und andere Vorwürfe aus dem Unternehmen. Verfahren, in denen Buchhaltung, Kontoumsätze und Tausende Belege entscheiden.
Digitale Beweise und umfangreiche Aktenbestände
Telekommunikationsüberwachung, Kryptohandys, ausgewertete Datenträger. Ich prüfe, woher ein Beweis stammt und was er aushält. Akten mit Dutzenden Bänden erschließe ich mit eigenen Werkzeugen.
seit 2003
Strafverteidiger, seit 2006 Fachanwalt für Strafrecht
über 1.000
Strafverfahren vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof
bis zu 245
Verhandlungstage in einem einzigen Verfahren
Erste Informationen für Betroffene
Hausdurchsuchung
Was die Beamten dürfen und was Sie jetzt tun sollten. Mehr →
Vorladung
Ob Sie zur Polizei müssen und warum Sie zunächst schweigen sollten. Mehr →
Untersuchungshaft
Haftgründe, Haftprüfung und Haftbeschwerde. Mehr →
Pflichtverteidiger
Wann Sie einen bekommen und wie Sie ihn selbst wählen. Mehr →
Alle Informationen für Betroffene →
Aktuell
- Fahren ohne Fahrschein bleibt Straftat – ein Versagen mit AnsageAm 16. April 2026 hat der Bundestag die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein abgelehnt. Mit den Stimmen einer Partei, die genau diese Entkriminalisierung seit Jahren fordert. Warum mich das als Strafverteidiger seit Beginn meiner Laufbahn beschäftigt.
- IS-Propaganda im Netz: Der BGH verneint eine Strafbarkeit nach § 86 StGBWer Propagandavideos des sogenannten Islamischen Staats (IS) in sozialen Netzwerken verbreitet, macht sich nicht nach § 86 StGB strafbar. Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil… Weiterlesen »IS-Propaganda im Netz: Der BGH verneint eine Strafbarkeit nach § 86 StGB
- Drogenkurier ist regelmäßig nur wegen Beihilfe strafbarWer als Kurier nur den Transport von Betäubungsmitteln übernimmt, ist in der Regel nicht Mittäter des Handeltreibens, sondern Gehilfe. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt (4 StR 347/15).
Aus dem Arbeitsblog
- BGH, 3 StR 591/25 – eine Nachwuchsgruppe von Ultras wird zur auf besonders schwere Straftaten gerichteten kriminellen Vereinigung, weil sie Schals als Trophäen raubt. Warum ich das für […]
- Der Einsatz eines Polygraphen (Lügendetektor) ist auch im deutschen Strafprozess möglich. Jedenfalls dann, wenn der Lügendetektortest bei dem Beschuldigten oder einem Zeugen freiwillig erfolgt. Das sagt zumindest das […]
- Die Vorschift des § 140 StPO regelt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Neben dem Katalog des § 140 Abs. 1 StPO stellt § 140 Abs. 2 StPO eine […]
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Projekte und Engagement
computerstrafrecht.info
Das Fachportal für digitale Beweise im Strafverfahren, mit einer Kommentierung der Straftatbestände des Computerstrafrechts Paragraf für Paragraf.
Arbeitsblog STRAF!Verteidiger
Beobachtungen aus Hauptverhandlungen, Akten und Entscheidungen. Oft vorläufig, immer aus der Praxis.
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Ich engagiere mich im Vorstand der Vereinigung, als stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer.
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Mandate übernehme ich über meine Kanzlei Koll & Tamrzadeh in Aachen.