Ihre Rechte in der Untersuchungshaft:
1. Antrag auf Haftprüfung:
Unter einem Antrag auf Haftprüfung versteht man die gerichtliche Überprüfung, ob der erlassene Haftbefehl gegen Sie aufzuheben oder sein Vollzug auszusetzen ist.
Dies entscheidet der Richter, der auch den Haftbefehl erlassen hat.
Sprechen Sie darüber mit Ihrem Anwalt!
2. Haftbeschwerde
Diese kann Haftbeschwerde nur dann eingelegt werden, wenn ein Antrag auf Haftprüfung nicht gestellt wurde.
Sprechen Sie darüber mit Ihrem Anwalt!
Beachten Sie: Wenn Sie ohne einen Anwalt einen Haftprüfungsantrag stellen oder eine Haftbeschwerde einlegen, setzten Sie Fristen in Gang!!! Dies kann sich nachteilig für Sie auswirken!!!