Ihre Rechte nach einer Verhaftung durch die Polizei (Übersicht)
1. Aussage verweigern!
– Sie müssen bei der Vernehmung keine Aussage machen, also Sie müssen nichts sagen! Machen Sie von Ihrem Schweigerecht gebrauch. Dieses soll Sie davor schützen, dass Angaben gegen Sie verwendet werden können!
2. Angaben nur zur Person!
– Nur zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen (Name, Vorname, Geburtstag, Anschrift)
– Die Polizeibeamten müssen Ihnen den Grund für die Verhaftung nennen (Welche Tat sollen Sie begangen haben? Wann? Wo? Wie?)
3. Anwalt anrufen!
– Sie können zu jederzeit einen Verteidiger verlangen! Sie können Ihren Verteidiger selbst bestimmen!
– Keine Angaben, wenn Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen!
4. Abwarten und nichts sagen!
Ihre Rechte im Einzelnen:
1. Schweigerecht:
Keine beschuldigte Person muss zu den Vorwürfen aussagen; erst recht braucht sich niemand selbst zu belasten. Darauf müssen Sie von den Polizeibeamten aufmerksam gemacht werden. Ist eine solche Aufklärung unterblieben, teilen Sie dies Ihrem Anwalt mit.
Alles was Sie trotz dieses Rechts, welches Ihrem Schutz dient, kann zu einem späteren Zeitpunkt gegen Sie verwendet werden. Also machen Sie in Ihrem eigenen Interesse von diesem Recht gebrauch!
2. Recht auf einen Anwalt:
In jeder Lage können Sie einen Verteidiger oder eine Verteidigerin verlangen. In bestimmten Fällen ist Ihnen sogar ein Pflichtverteidiger zu stellen, so zum Beispiel, wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Fordern Sie die Polizeibeamten auf, Ihnen einen Verteidiger oder eine Verteidigerin zu rufen. Hat man Ihnen dies nicht gestattet, sagen Sie es Ihrem Anwalt!
3. Recht auf einen Dolmetscher:
Wer die deutsche Sprache nicht versteht, hat einen Anspruch auf eine mündliche Übersetzung. Sollten Ihnen dies verwehrt worden sein, teilen Sie es Ihrem Verteidiger mit!
4. Recht auf Beweiserhebung:
Sie können zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Anwalt beraten.
5. Freiheit des Willens:
Sie haben das Recht auf eine freie Willensbetätigung. Teilen Sie Ihrem Anwalt unverzüglich mit, wenn Sie bei der Vernehmung körperlich misshandelt wurden, unter Drogen- oder Alkoholeinfluss standen oder in sonstiger Weise unmenschlich behandelt wurden.