Zum Inhalt springen

Thomas Koll

Drogenkurier ist regelmäßig nur wegen Beihilfe strafbar – Rechtsanwalt Thomas Koll, Fachanwalt für Strafrecht in Aachen

Drogenkurier ist regelmäßig nur wegen Beihilfe strafbar

Wer als Kurier nur den Transport von Betäubungsmitteln übernimmt, ist in der Regel nicht Mittäter des Handeltreibens, sondern Gehilfe. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt (4 StR 347/15).

Keine kriminelle Vereinigung bei Bagatelldelikten – Rechtsanwalt Thomas Koll, Fachanwalt für Strafrecht in Aachen

Keine kriminelle Vereinigung bei Bagatelldelikten

Nicht jede Gruppe, die gemeinsam Straftaten begeht, ist eine kriminelle Vereinigung. Der Bundesgerichtshof verlangt Straftaten von einigem Gewicht (Beschluss vom 31. Mai 2016, 3 StR 86/16).