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Strafverteidigung

Strafverteidigung = Verteidigung!

„Verteidigung ist Kampf!“ (Prof. Dr. Hans Dahs, Rechtsanwalt)
Kampf um Rechte, Rechte von Angeklagten, von Idividuen, von Menschen. Objekt eines Strafverfahrens zu werden ist für jeden Menschen eine extreme Belastung. Verhaftung, Verhöre, Untersuchungshaft, Hauptverhandlung vor Gericht, Strafhaft nach Verurteilung. Extreme Eingriffe in Grundrechte des Einzelnen, extreme nervliche und seelische Belastung.
Staatliche Strafverfolgungsbehörden sind straff organisiert, die dort tätig werdenden Beamten sind allesamt Spezialisten, gut ausgebildet im Bereich des Strafrechts. Demgegenüber werden die Beschuldigten, die mutmaßlichen Täter, zumeist nicht über besondere Kenntnisse in diesem Bereich verfügen. Wer seine Rechte im Strafverfahren nicht kennt, kann damit rechnen, daß sie verletzt werden. Oft nur ein wenig, manchmal unglaublich. Ein ungleicher Kampf also…
Ob verschuldet oder unverschuldet: Wer in eine solche Situation gerät, braucht die Hilfe eines qualifizierten Strafverteidigers. Einen Spezialisten, der der staatlichen Übermacht auf Augenhöhe entgegentreten kann. Der die Beschuldigtenrechte kennt und darauf achtet, daß sie auch beachtet werden.