Zum Inhalt springen

Straftatbestände

Strafvorschriften des Computerstrafrechts

„Computerstrafrecht“ – damit sind Straftaten gemeint, die in engem Zusammenhang mit Computersystemen bzw. elektronischer Datenverarbeitung stehen.
Diese Straftaten haben etwas gemeinsam: Es gibt sie noch nicht lange!
Zum Teil wurde strafbares Verhalten unter herkömmliche, bereits bestehende, Deliktstypen subsumiert. Dies gelang jedoch nicht immer, so dass neue Delikte geschaffen werden mussten.
Da diese Entwicklung noch (lange?) nicht abgeschlossen ist, gibt es daher keine einheitliche Kodifizierung des Computerstrafrechts. Vielmehr finden sich die einzelnen Straftatbestände in verschiedenen Gesetzen, wobei der grösste Teil im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist.