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Kanzleiprofil

Spezialisiert auf das Strafverfahren

Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht ausschliesslich in Strafverfahren tätig. Das Gebiet des Strafrechts ist breit gefächert. Privatpersonen und Unternehmen bedürfen hier anwaltlicher Hilfe. Um sich gegen den Vorwurf einer Straftat von Seite der staatlichen Ermittlungsbehörden zu verteidigen empfiehlt es sich, stets einen qualifizierten Spezialisten zu beauftragen. Ich kann Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht diesen qualifierten Service liefern und berate und vertrete Sie im Fall eines Strafverfahrens vom Beginn der Ermittlungen bis zum Abschluss des Verfahrens in allen Verfahrensstadien.

Aber auch bereits vor Beginn eines Strafverfahrens bzw. nach dessen Abschluss kann ich Ihnen behilflich sein. Im Rahmen einer Präventivberatung kann oftmals bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verhindert werden.

Nach Abschluss eines Strafverfahrens schließen sich nur allzu häufig Folgeverfahren an, etwa zivilrechtliche Klagen bezüglich der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und sonstigen Schadensersatzansprüchen. Aber auch dienstrechtliche oder disziplinarrechtliche Verfahren sind oft als Folge eines Strafverfahrens zu bewältigen. Auch hier stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und kann Sie an spezialisierte Kollegen verweisen bzw. mit diesen gemeinsam Ihr Recht durchsetzen.